Rechtsextreme in der Justiz sind eine erste Bedrohung

Gesicht Zeigen! begrüßt im Rechtsausschuss Änderung des Richtergesetzes
Eine Hand hält den Besucherausweis für den Bundestag

Gesicht Zeigen! begrüßt die geplante Änderung des Richtergesetztes. Künftig soll im Gesetz verankert werden, dass ehrenamtliche Richter*innen zwingend nicht berufen werden dürfen, wenn an ihrer Verfassungstreue Zweifel bestehen. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages sagte unsere Referentin für Rechtsextremismusprävention, Sophie Borkel: „Rechtsextreme in der Justiz, ob haupt- oder ehrenamtlich, sind eine ernste Bedrohung. Das Vertrauen der Bevölkerung in eine unabhängige und neutrale Justiz ist zentral für unseren Rechtsstaat. Rechtsextreme, die Recht sprechen, gefährden dieses Vertrauen massiv.“

Ein rechtsextremes Weltbild beruht auf Ungleichheitsvorstellungen

Ein rechtsextremes Weltbild beruht auf Ungleichheitsvorstellungen und ist deshalb mit objektiver Rechtsprechung in der Demokratie unvereinbar. „Rechtsextreme Richter*innen und Schöff*innen verhindern im Zweifel ein faires Verfahren für Menschen, die von Rechtsextremen als Feinde markiert werden“, sagt Borkel. „Das sind zum einen politische Gegner*innen, es kann also jeden Demokraten und jede Demokratin treffen. Zum anderen sind das gesellschaftliche Gruppen, die besonders von rechtsextremer Abwertung und Gewalt betroffen sind: Menschen, die als ausländisch oder fremd gelesen werden, Menschen mit Migrationshintergrund, Schwarze Deutsche, Juden und Jüdinnen, Muslime, Queere Menschen, trans Personen, Menschen mit Behinderung und Obdachlose.“

Die Änderung des Richtergesetzes reicht nicht aus

Die Gesetzesänderungen reichten jedoch nicht aus. Sie müssten mit weiteren Maßnahmen für eine resilientere Justiz kombiniert werden. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Sensibilisierung zu aktuellen Formen von Rechtsextremismus, Rassismus sowie Antisemitismus.“ Es muss gewährleistet werden, dass Rechtsextreme in der Justiz tatsächlich erkannt werden und Handlungssicherheit im Umgang mit ihnen sichergestellt wird.“

Mit der geplanten Reform soll die Justiz widerstandsfähiger gegen verfassungsfeindliche Angriffe werden. Rechte und rechtsextreme Gruppen hatten ihre Anhänger*innen dazu aufgerufen, sich als Schöff*innen zu bewerben.

Mehr zur Anhörung im Rechtsausschuss finden Sie hier. Weitere Informationen über das Projekt United! Gemeinsam gegen Rechtsextremismus mit dem Schwerpunkt Justiz finden sie hier.