Kein Geld für Verfassungsfeinde!

Ex-NPD für sechs Jahre von Parteienfinanzierung ausgeschlossen
Auf einer Mauer steht "BUNDESVERFASSUNGSGERICHT" Im Hintzergrund ist ein flaches Gebäude zus sehen
Foto: Nicola Quarz

Die Demokratie zeigt sich wehrhaft! Gut so! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der NPD, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, die staatliche Parteienfinanzierung für sechs Jahre zu streichen. Damit gibt es keine Steuergelder für rechtsextreme Propaganda der Partei, etwa für rassistische Wahlkampfplakate! Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei wie etwa bei Spenden an sie.

Jetzt dürfte die Diskussion Fahrt aufnehmen, auch der AfD die staatliche Finanzierung zu streichen. Die Bedeutung der sich immer weiter radikalisierenden AfD ist weit größer, als es die der NPD je war. Einige Politiker*innen und Verfassungsrechtsexpert*innen plädieren dafür, statt eines Verbots der AfD ihren Ausschluss von staatlicher Finanzierung anzustreben. Auch dafür müsste allerdings ihre Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen werden.

In Deutschland steht Parteien staatliche Zuwendungen zu, wenn sie bestimmte Stimmenanteile erreichen. Die Schwelle liegt bei 0,5 Prozent für Bundestags- und Europawahlen sowie bei 1,0 Prozent bei Landtagswahlen. Zeitweise lag die NPD darüber und erhielt 2016 mehr als 1,1 Millionen Euro vom Staat, im Jahr 2020 noch 370 000. Seit 2021 bekommt die NPD kein Geld mehr, weil sie nicht genug Wähler*innenstimmen auf sich vereinigte. Mit den fehlenden Steuergeldern wird es für die NPD noch schwerer, wieder mehr Stimmen zu erhalten.

Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit eines Finanzierungsstopps für verfassungsfeindliche Parteien geschaffen, nachdem 2017 das zweite NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Ob eine Partei verfassungsfeindlich ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen, was Jahre dauern kann. 2019 stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den Antrag, die NPD von der staatlichen Finanzierung auszuschließen