Justiz im Umgang mit Rechtsextremismus stärken

 Sensibilisierung, konsequente Strafverfolgung, Vertrauen stärken
Policy Paper: Justiz und Rechtsextremismus

Die Justiz als wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie muss konsequenter gegen Rechtsextremismus vorgehen. „Die Ergebnisse der Wahlen auf Europa- und kommunaler Ebene haben gezeigt, wie dringend es ist, dass sich die Demokratie gegen ihre Feinde wehrt”, sagt unsere Geschäftsführerin Sophia Oppermann. Jurist*innen müssen sensibilisiert, die politische Motivation von Straftaten konsequent ermittelt, das Vertrauen Betroffener gestärkt und Rechtsextremist*innen konsequent aus der Justiz entfernt werden. Erst das hinreichende Wissen über Rechtsextremismus und die durch ihn ausgehende Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft ermöglichen Handlungssicherheit im Umgang mit rechtsextremen Straftaten.

In einer Analyse kommt das Projekt „United – gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ zu dem Schluss, dass in Strafverfahren rechtsextreme Motivation immer wieder keine Berücksichtigung findet, rassistische Gewalt bagatellisiert wird und Richter*innen beim Erkennen von Antisemitismus unsicher sind. Die Justiz operiert mit einem verengten Begriffsverständnis sowohl von Rechtsextremismus als auch von Rassismus und Antisemitismus, in dem alle drei in der Regel auf den Bezug zum Nationalsozialismus reduziert werden.

Gesicht Zeigen! fordert daher:

  • Integration der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus in die Aus- und Fortbildung von Jurist*innen
  • Zugang von Forschenden zur Justiz für ein realistisches Lagebild
  • Konsequente Strafverfolgung rechtsextremer Taten durch konsequente Ermittlungen zur politischen Motivation.
  • Sensiblen Umgang mit Betroffenen von Hasskriminalität – ihr Vertrauen muss gewonnen werden
  • Keine Duldung von Rechtsextremen in der Justiz 

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. unterstützt als bundesweite Interessenvertretung der Jurastudierenden „ausdrücklich die Forderung nach einer Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus im Jurastudium“, erklärt der Bundesverband. „Denn in der juristischen Ausbildung muss sich kritisch mit diesen menschenverachtenden Ideologien sowie ihren rechtlichen Mechanismen und Ausdrucksformen auseinandergesetzt werden, um die Nachwuchsjurist*innen auf ihre besondere Bedeutung für unseren Rechtsstaat vorzubereiten.“