„Wie neutral sollten Schulen in Bezug auf Religionen sein?” – über diese Frage diskutierten in der Vorweihnachtszeit pädagogische Fachkräfte. Unser Projekt „Die Freiheit, die ich meine“ hatte zum Fachaustausch mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Felix Hanschmann geladen. Denn obwohl religiöse Vielfalt vielerorts zum Alltag gehört, wird die Sichtbarkeit von Religionen in öffentlichen Schulen sehr kontrovers diskutiert. Allerdings gibt es Hanschmann zufolge auf die Frage „Was heißt denn nun Neutralität der Schule?“ keine klaren Antworten.
In Schulen treffen unterschiedlichste Menschen aufeinander, die sich nicht zur Wehr setzen können. Nach Artikel 4 des Grundgesetzes sind Kinder, Eltern und Lehrkräfte Träger*innen der Religionsfreiheit. Alle unterschiedlichen Auffassungen zu Religion, die im Klassenraum vorhanden sind, müssten daher ausgewogen behandelt werden, so Hanschmann. Dies verlange von Lehrkräften Offenheit und Toleranz sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Machtposition. Lehrkräfte dürften aufgrund abweichender Überzeugungen nicht schlechter bewerten. Sie dürfen auch nicht missionieren oder indoktrinieren. Das heißt Hanschmann zufolge nicht, dass Lehrkräfte ihre eigenen Ansichten und Meinungen verleugnen müssen. Sie müssen sie aber als solche ausweisen und zur Disposition stellen.
Denn das Erziehungsziel aller deutschen Schulgesetze sei, dass Schulen Persönlichkeiten heranbilden, die sich eine Meinung bilden, Informationen selbstständig bewerten und widersprechen können. Hanschmann zufolge ist Schule also niemals neutral und abgeschirmt gegenüber Konflikten, die auch in der Gesellschaft bestehen.
Die Realität, so Hanschmann, sei in den Schulen viel komplizierter als eine trockene juristische Betrachtung. Diese Komplexität in ein Regelsystem zu gießen, sei sehr schwierig. Vielmehr sei eine Offenheit und ein gegenseitiger Austausch in der pädagogischen Praxis wünschenswert.
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