Demokratieförderung: Unsere Forderungen

Ideen für eine nachhaltige Stärkung der Zivilgesellschaft
Gegen Nazis! steht auf einem Kleidungsdstück
OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Demokratiefördergesetz zur nachhaltigen Förderung und Stärkung unserer Zivilgesellschaft. Das begrüßen wir, schließlich fordern wir eine solche Initiative seit Jahren. Gesicht Zeigen! hat sich entschieden, gemeinsam mit anderen Trägern in der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) Ideen und Anmerkungen zu sammeln und diese in einem gemeinsamen Ideenpapier an die Bundesregierung zu übergeben. Zusätzlich zu der gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) betont Gesicht Zeigen! noch folgende, uns besonders wichtige Punkte:

Förderzeitraum und -bedingungen, Etablierung einer Demokratieinfrastruktur
Gesicht Zeigen!
begrüßt die gesetzliche Fixierung einer bedarfsorientierten, längerfristigen und altersunabhängigen Förderung. Planungssicherheit und die Möglichkeit, bestehende (bewährte) Strukturen und Maßnahmen zu verstetigen, sind damit geschaffen. Zivilgesellschaftlichen Trägern ist damit endlich eine Handlungssicherheit gegeben.

Das Gesetz muss verbindlich die dauerhafte Förderung einer Demokratieinfrastruktur ermöglichen. Dies muss auf Bundesebene z.B. durch die dauerhafte Förderung der Kompetenznetzwerke, und auf Länder- und kommunaler Ebene in Absprache mit den Bundesländern und Kommunen ermöglicht werden. Die dafür notwendigen Overheadmittel und Mittel zum Austausch und Vernetzung, die bislang durch die projektbezogene Finanzierung nicht gedeckt wurde, müssen unbedingt eingeplant werden.  Gleichzeitig sollen weiterhin innovative Projekte gefördert werden können, damit dem gesellschaftlichen Wandel und neue Herausforderungen kompetent und zeitnah begegnet werden kann (bspw. im Rahmen von Modellprojekten).

Zivilgesellschaftliche Beteiligung am Gesetzgebungsprozess
Die zivilgesellschaftlichen Akteure*innen mit ihrer zum Teil jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise müssen institutionalisiert, transparent und kontinuierlich und auf Augenhöhe in den Gesetzgebungsprozess zur Förderung der Demokratie einbezogen werden. Des Weiteren müssen die Träger auch bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien und bei der Weiterentwicklung und Konzeption des Bundesprogramms beteiligt werden. Entsprechend geeignete Beteiligungs- und Beratungsformate für den Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Trägern müssen dafür entwickelt werden, ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Ministerien und den Trägern soll gewährleistet werden.

Vollfinanzierung
Die zivilgesellschaftlichen Träger sollen von der Pflicht zur Kofinanzierung durch Länder, Kommunen oder andere Geldgeber entbunden werden. Eine Vollfinanzierung durch den Bund soll ermöglicht werden, ähnlich bspw. der Förderung der Jugendverbandsarbeit. Besonders bei längerfristigen, strukturellen Aufgaben der Zivilgesellschaft bereitet die Kofinanzierung eine kontraproduktive Hürde.

Zielgruppen öffnen
Besonders die altersunabhängige Förderung erlaubt erstmalig, eine breite Öffentlichkeit in den demokratischen Dialog mit einzubeziehen und nicht nur die Jugend oder die Fachöffentlichkeit zu adressieren. Das neue Gesetzt sollte die Chance nutzen, die Resonanzräume des zivilgesellschaftlichen Handelns zu erweitern und den Einsatz für Demokratie auf allen Ebenen unterstützen: Im öffentlichen Raum, in Unternehmen, in Schulen, in Medien, Vereinsstrukturen, Sport oder Kultur. Wir brauchen neue Konzepte und Angebote für Menschen, die bisher nicht mit den Angeboten der Bundesprogramme oder der politischen Bildung erreicht wurden. Demokratie geht alle an und muss in den öffentlichen Diskurs geholt werden. Dialogformen im Baumarkt, Kampagnen im ZDF, Medienkompetenz für Senioren, Broschüren in Fitness-Centern – dies alles sollte das Demokratiefördergesetz ermöglichen.

12. April 2022

Sophia Oppermann und Rebecca Weis