Aktionstag gegen „Extremismusklausel“

Initiativen, die Projekte gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus oder islamischen Extremismus durchführen wollen, müssen seit 2011 eine Erklärung gegen Extremismus unterzeichnen. Sonst gibt’s keine Fördergelder! Zunächst bestätigt man, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Danach verpflichtet man sich „im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung Sorge zu tragen dafür, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“.

Ein breites Bündnis von Initiativen, die sich seit Jahren der Demokratiearbeit verschrieben haben, fordert die Streichung dieser Klausel. Wir finden, dass die Projekte, die sich gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus engagieren, damit unter Generalverdacht gestellt werden. Dabei ist nicht strittig, dass die Bundesregierung nur Initiativen fördern möchte, die sich zum Grundgesetz bekennen – das ist selbstverständlich. Problematisch sind vielmehr die letzten beiden Sätze der Erklärung, die uns dazu auffordern, die Verfassungstreue von Partnerorganisationen sicherzustellen und ggf. durch Anfragen beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Zum einen werden so Aufgaben des Verfassungsschutzes auf zivile Organisationen übertragen. Zum anderen schafft dies ein Klima von Misstrauen – explizit wenn es um modernen Antisemitismus oder islamischen Extremismus geht. Die Formulierung, dass auch nur der „Anschein“ vermieden werden müsse, mit Extremisten zusammenzuarbeiten, öffnet Willkür und Misstrauen Tür und Tor. Alle Träger haben knappe Personalressourcen, in den „Hinweisen zur Erklärung für Demokratie“ wird deutlich, dass die Überprüfung mit sehr hohem zeitlichem Aufwand verbunden ist – für die praktische Projektarbeit fehlt diese Arbeitskraft! Juristisch ist die Klausel ohnehin umstritten. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass Teile der Erklärung „verfassungsrechtlich bedenklich“ sind.


Wir wollen, das Bundesministerium zum Verzicht auf Absatz 2 und 3 der „Demokratieerklärung“ zu bewegen. Die Idee, dass nur eine lebendige Demokratie glaubwürdig für demokratische Werte eintreten kann, wollen wir nicht aufgeben.

Helfen Sie mit – senden Sie Mailings oder Protestfaxe an die Familienministerin Kristina Schröder und an Bundeskanzlerin Merkel.

Zu den vorformulierten Protestfaxen.

Sechs gute Gründe gegen die Extremismuserklärung

Mehr Infos zum Aktionstag gibt es hier.
Dort finden Sie auch die „Demokratieerklärung“ und die Erläuterungen des BMFSFJ dazu.