Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ tut gut! Sie liest sich wie eine Lehrstunde in Demokratie – auf 83 Seiten!
Die rot-grüne Bundesregierung beginnt ihre Antwort in einer Vorbemerkung: „Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene.” Sie stellt klar: Zivilgesellschaftliches Engagement ist rechtlich abgesichert und demokratiepolitisch erwünscht. „Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Hierzu zählt auch die aktive und passive Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements.“ Über diese Frage habe es immer einen parteiübergreifenden Konsens gegeben – inklusive der Union. „Hoffen wir, dass dieser Konsens in Zukunft wieder gilt”, sagt Gesicht-Zeigen!-Geschäftsführerin Rebecca Weis.
„Wir freuen uns auch sehr über die Klarstellung, dass die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch für NGOs gelten, die von Fördermitteln profitieren”, so Rebecca Weis. Die Bundesregierung verweist auf den Bundesfinanzhof, der in mehreren Urteilen die Grenzen zwischen legitimer politischer Äußerung und parteipolitischer Einflussnahme abgesteckt hat.
In der Antwort heißt es zudem, gemeinnützige Organisationen übernehmen keine politischen Entscheidungsfunktionen, bilden keine „Schattenstrukturen“ und setzen keine staatlichen Mittel für politische Proteste ein. Danke für die Klarstellung!