Demokratie verteidigen heißt handeln

Warum die Verfassungsmäßigkeit der AfD jetzt geprüft werden muss
"AfD-Prüfverfahren - auf geht's!" steht auf schwarzem Hintergrund. Daneben ist ein Faust-Emoji zu sehen. Rechts unten steht das Logo der Organisation Gesicht Zeigen

Die Demokratie ist als einzige Staatsform in der Lage, sich selbst abzuschaffen. Diesen Prozess können wir derzeit in einigen Staaten beobachten. Die Gefahr droht aber auch hier in Deutschland.  

Die AfD vertritt als Partei antidemokratische Werte, die unserem Grundgesetz widersprechen. So unterscheidet sie etwa zwischen deutschen Bürger*innen ohne Migrationsgeschichte, die für sie an erster Stelle stehen und den „Anderen”, die weniger Rechte genießen sollen.  

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus der furchtbaren Diktatur des Nationalsozialismus Lehren gezogen und die Grundlagen für eine wehrhafte Demokratie geschaffen. Dazu gehört auch, dass das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Partei verbieten kann. Wir denken: die Verfassungsmäßigkeit der AfD sollte dringend geprüft werden. Und wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommt, dass die AfD nicht unserer Verfassung gemäß handelt, dann sollte ein Verbot der AfD auch endlich überprüft werden! 

Oft wird argumentiert: man könne doch so einen großen Teil der Bevölkerung nicht ignorieren, der mit der AfD sympathisiert und deren Werte teilt. Schließlich sei es in einer Demokratie doch essenziell, seine Meinung frei äußern zu können. Zudem gelte in der Demokratie das Mehrheitsprinzip – auch für die AfD.  

Allerdings steht in unserer Verfassung der Schutz der Würde aller Menschen an erster Stelle (Art. 1), dicht gefolgt vom Gleichheitsprinzip in Artikel 3. Beides sind zentrale Fundamente unserer Demokratie, die die AfD missachtet.  

Auch die Furcht, ein Parteiverbotsverfahren könnte fehlschlagen und damit die AfD stärken, ist in unseren Augen nicht relevant. Wie Sozialwissenschaftler Andreas Petrik es formuliert: „Das ist genau so, als würde man einen Mordverdächtigen nicht vor Gericht stellen, weil er freigesprochen werden könnte.”  

Selbst wenn in einem ersten Verfahren das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot entscheiden würde, könnte ein neuer Antrag auf ein Prüfverfahren gestellt werden, solange die Partei als verfassungswidrig eingestuft wird. 

Ein Verbot würde zwar nicht die Meinung der Wähler*innen ändern und beseitigt auch nicht den Rechtsextremismus in unserem Land, aber ein Verbot würde einen großen Teil unserer Gesellschaft schützen, nämlich die Menschen, denen die AfD ihre Bürgerrechte nehmen will: Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, Queere und viele mehr.   

Außerdem könnte die AfD nicht mehr auf die aus Steuermitteln finanzierte Parteienfinanzierung zurückgreifen. 

Ein Parteiverbot setzt zudem voraus, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern diese auch aktiv und planvoll verfolgt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt dafür eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. 

Im Verfahren gegen die NPD wurde ein Verbot trotz verfassungsfeindlicher Ziele abgelehnt, weil der Partei die politische Durchsetzungskraft fehlte. Die AfD hingegen verfügt über erhebliche parlamentarische Stärke und gesellschaftlichen Einfluss. Wenn eine Partei mit diesem Gewicht zentrale Grundrechte und demokratische Prinzipien infrage stellt, kann daraus eine reale Gefahr für unsere Demokratie entstehen. 

Gerade deshalb erachten wir ein Prüfverfahren als notwendig. 

Abgesehen von einem Verbot der Partei hätte das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, der AfD die staatliche Finanzierung zu entziehen. 2017 wurde diese Möglichkeit im Grundgesetz für Parteien eingeführt, die gegen die freiheitlich, demokratische Grundordnung arbeiten.  Dann müssten Steuerzahler*innen nicht mehr eine Partei finanzieren, die sie diskriminieren oder sogar abschieben will, ihnen Sozialleistungen verwehren möchte oder meint, sie könnte diktieren, wen man zu lieben habe oder wer man zu sein hat.  

Und welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst zu stoppen? Zunächst macht sie deutlich, wie hoch die rechtsstaatlichen Hürden für eine Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sind. Für ein mögliches Parteienverbot durch das Bundesverfassungsgericht liegen diese Hürden noch höher. Und das ist gut so! Wir sind der Meinung, dass der Verfassungsschutz jetzt weitere Erkenntnisse über die AfD nachliefern muss. Es darf nicht sein, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts die Einleitung eines Prüfverfahrens behindert oder verhindert. Die Verfassungsrichter*innen in Karlsruhe sind für ein Prüfverfahren und ein mögliches Parteienverbot zuständig, nicht die Kölner Verwaltungsrichter*innen!