Endlich Urteil gegen Extremismusklausel!

Seit über einem Jahr gibt es nun die sogenannte „Demokratieerklärung“.  Diese stellt uns und viele andere Initiativen, die Arbeit gegen Rechtsradikalismus machen, unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit und fordert eine quasi-Bespitzelung von Kooperationspartnern. Schon damals stank uns das ganz gewaltig!

Wir freuen uns, dass am 25.04. auch juristisch vom Verwaltungsgericht Dresden erklärt wurde: Die Extremismusklausel ist rechtswidrig! Ein Kippen der Klausel auf Bundesebene ist zu erhoffen.