12. NPD-Verbotsverfahren
Die NPD ist eine Partei, die rassistisch und demokratieverachtend auftritt. Sie stellt sich offen gegen im Grundgesetz verankerte Menschenrechte und staatliche Regeln, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie ist eine verfassungsfeindliche Partei — daran besteht trotz des Scheiterns des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2001 kaum noch Zweifel.
Obwohl sie den demokratischen Staat abschaffen will, profitiert sie ideell und materiell von ihm. Die Anerkennung als politische Partei stellt sie unter einen besonderen Schutz vor Verfolgung und Verbot und eröffnet die Möglichkeit öffentlicher Parteienfinanzierung. Durch Presse– und Versammlungsfreiheit kann sie ihre menschenverachtenden Inhalte noch besser in die Öffentlichkeit tragen.
Doch rechtfertigt dies ein Verbot? Oder muss eine pluralistische Demokratie das aushalten, in den Diskurs gehen, die Argumente widerlegen und durch Aufklärung dafür sorgen, dass niemand mehr diese Partei wählt? Ist die NPD nicht lediglich ein Spiegel rechter Einstellungsmuster in großen Teilen der Bevölkerung, die unsichtbar — wenn verboten — noch viel gefährlicher werden könnten?






